VA-MARINE HANDEL GmbH


Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingenen (AGB):
[English Version]

1. Aufträge
Die Annahme und Ausführung aller Aufträge erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Sonderabmachungen jeder Art sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Durch Erteilung von Aufträgen an uns gelten diese Bedingungen als verbindlich für den Geschäftsverkehr mit uns vereinbart. Angebote verstehen sich stets freibleibend. Der Zwischenverkauf für aus Vorrat angebotene Artikel und Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten.

2. Preise
Die Preisbildung erfolgt in EURO zu den am tag der Lieferung gültigen Preisen. Bei Preisbildung in anderer Währung gilt der am Tag der Lieferung gültige offizielle EURO-Kurs dieser Währung. Die angegebenen Preise sind exklusive Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ab Sitz des Lieferers, soweit nicht anders vereinbart.

3. Verpackung
Die Verpackung wird dem Besteller berechnet soweit nicht anders vereinbart. Sie wird nicht zurückgenommen.

4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestelers, auch bei frachtfreier Lieferung ab Sitz des Lieferers, so daß etwaige auf dem Beförderungsweg entstehende Beschädigungen zu Lasten des Bestellers gehen. Verzögert sich die Absendung der Ware durch ein Verhalten des Bestellers, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Versicherung wird nur auf Verlangen des Bestellers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Ware unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streiks, Verkehrshindernisse und ähnliches, entbinden von der Lieferungspflicht. Zu einer Nachlieferung der auf diesen Zeitraum entfallenen Mengen ist der Lieferer nicht verpflichtet. Diese Ereignisse berechtigen den Lieferer, auch ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten. Versandart und Transporteur bis zum Lieferort werden vom Lieferer bestimmt. Der Besteller trägt die Mehrkosten von ihm vorgeschriebener anderer Transportvorkehrungen. Da Ansprüche aus Transportschäden vom Empfänger geltend zu machen sind, empfehlen wir, jede äußerlich als beschädigt erkennbare Sendung nur unter Vorbehalt aller Ersatzansprüche gegen das Transportunternehmen anzunehmen.

5. Lieferzeit
Wir sind bemüht, vereinbarte Lieferzeiten einzuhalten. Alle Angaben sind jedoch unverbindlich. Teillieferungen sind zuläßig. Jede Teillieferung gilt als besonderer Vertrag. Lieferfristen beginnen erst nach Eingang aller Unterlagen vom Besteller, sie sind eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist versandbereit und dieses dem Besteller mitgeteilt ist. Der Besteller kann bei Lieferverzug keinen Schadensersatz verlangen. Ein Recht des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten, ist in allen Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, auch bei Ablauf einer etwa gestellten Nachfrist.

6. Mängelrüge
Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Auslieferung spätestens jedoch innerhalb 8 Tagen schriftlich gegenüber dem Lieferer erhoben werden. Der Besteller hat die beanstandete Ware auf seine Kosten an den Lieferer zurückzusenden. Preisabzüge sind nicht gestattet. Im Berechtigungsfall leisten wir nach unserer Wahl Ersatz durch Ware gleicher Art und Menge oder durch Gutschrift des dafür berechneten Wertes. Für etwaige Mängel haftet der Lieferer also nur maximal in Höhe des Warenwertes. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Eine Haftung des Lieferers dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Besteller in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist, besteht nicht, alle Maße, Gewichte, Zeichnungen und Fotos sind nur als annähernd und unverbindlich zu verstehen. Im übrigen wird die Gewährleistungs- und Garantieleistungspflicht des Lieferers durch die hierfür maßgeblichen Bestimmungen des Herstellers der verkauften Ware beschränkt oder erweitert. Bei Garantieangelegenheiten gelten die jeweiligen Garantie-Bestimmungen des Herstellers.

7. Zahlung
Die Zahlung ist innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten, soweit nicht anders vereinbart. Rechnungsdatum ist der Tag der Lieferung. Der Lieferer ist berechtigt bei Teillieferung auch Teilrechnung zu stellen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels (8 Tagen) werden wir ohne daß es einer Verzugssetzung bedarf, ab dem 9. Tag Fälligkeitszinsen in Höhe von 7% und ab Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatzes berechnen. Die Geltungmachung weiteren Schadensersatzes behalten wir uns vor. Diskontspesen, Wechselsteuer und Verzugszinsen sind sofort zu bezahlen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung übernimmt der Lieferer keine Haftung.

8. Zahlungsverzug
Ist der Besteller mit einer Zahlung im Verzug oder hat seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleich zu erachten sind, so ist der Lieferer vorbehalten seiner sonstigen Rechte berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Auch kann er jederzeit von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse, so kann der Lieferer Sicherheitsleistungen verlangen oder, falls solche verweigert wird, vom Vertrag zurücktreten; das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über den Besteller.

9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen oder zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung- einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu Scheck- oder Wechseleinlösung) bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Lieferers. Der Besteller ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Soweit der Besteller sie verarbeitet oder umbildet, gilt der Lieferer als Hersteller im Sinne §950 BGB und erwirbt das Eigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen. Der Besteller ist nur Verwahrer. Er ist berechtigt, die Ware oder das hieraus hergestellte Fabrikat im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt er hiermit sämtlich an den Lieferer zu dessen Sicherung ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Lieferer ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, diese Forderungen für Rechnung des Lieferers einzuziehen. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, den ihm auf Verlangen zu benennenden Abkäufer (Dritten) von dem Übergang Mitteilung zu machen und Anweisung zu erteilen. Der Besteller hat dem Lieferer etwaige Zugriffe Dritter uf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Das Eigentumsrecht hat auch Gültigkeit dem Spediteur gegenüber, dem die Waren auf Antrag des Bestellers oder auf Veranlassung des Lieferers übergeben werden. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vorsichtig zu behandeln und gegen Feuer und Wasserschäden zu versichern. In Schadensfällen entstehende Versicherungsansprüche sind an uns abzutreten. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 25% übersteigt, wird der Lieferer voll bezahlte Lieferungen nach seiner Wahl freigeben.

10. Preisnachlaß
Jeglicher dem Besteller eingeräumter Preisnachlaß erlischt, falls der Lieferer gezwungen ist, wegen fälliger Beträge das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten oder Klage zu erheben. Das gleiche gilt, wenn der Besteller in Konkurs gerät oder einen Vergleich anstrebt.

11. Rücknahme
Rücknahme oder Umtausch festverkaufter Ware kann nicht erfolgen.

12. Wertklausel
Sollte das wirtschaftliche Wertverhältnis von Leistung und Gegenleistung (z.B. durch eine Änderung der Währungsverhältnisse) sich ändern, so sollen sich - wenn eine Lieferung noch nicht erfolft ist - entsprechend die Abschlußpreise ändern oder beide Teile berechtigt sein, vom Vertrag zurückzutreten.

13. Fall- und Steigklausel
Tritt während der Abschlußdauer eine Preisänderung ein, so finden die neuen Preise auf die noch nicht abgenommen Mengen Anwendung, und zwar solange, wie diese neuen Preise vom Lieferer gehandhabt werden. Dasselbe gilt sinngemäß für Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

14. Übertragbarkeit des Vertages
Der Besteller darf seine Vertragsrechte auf Dritte nur im Einverständnis mit dem Lieferer übertragen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie alleiniger Gerichtsstand ist Wolfratshausen. Auf alle durch die Lieferung begründeten rechtsverhältnisse findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Auch für Wechsel- und scheckrechtliche Verbindlichkeiten wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Wolfratshausen vereinbart.

16. Nebenabreden und Verbindlichkeit
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit oder Abänderung einzelner seiner Bedingungen verbindlich.


Ergänzung der AGB zum 01.09.2012

Die Annahme, Ausführung und Lieferung aller Aufträge erfolgt ausschließlich auf Grund unserer Geschäftsbedingungen.

Jede Sendung bzw. Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Käufers, beziehungsweise des Auftraggebers. Lieferungen sind. Inklusive Verpackung. Eine Rücknahme bestellter Artikel / Waren ist nicht möglich.

Reklamationen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen, ausschließlich schriftlich (Fax / E-mail), mitgeteilt werden. Der Reklamationsgrund muß immer genau definiert sein. Reklamationen entbinden Sie nicht von Ihrer Zahlungsverpflichtung.

Bei Garantieangelegenheiten gelten die jeweiligen Garantie-Bestimmungen des Herstellers.

Rücksendungen haben frei Haus zu erfolgen.
Rücksendungen müssen immer mit einer Rücklieferungsnummer versehen werden (RN).
Diese Nummer erfragen Sie bei VA-Marine Handel GmbH und geben gleichzeitig die Artikel Nummer Menge und Grund der Rücksendung an.
Die RN Nummer soll deutlich auf die Verpackung geschrieben oder geklebt werden.
Unfreie Rücklieferungen werden nicht angenommen.
Bei genehmigter Rücksendung behalten wir uns vor, Ihnen für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand ein "Handling" von 25-30 % des Warenwertes zu berechnen.